Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14   

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https://dejure.org/2015,2328
OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 11 U 95/14 (https://dejure.org/2015,2328)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 31 Abs 3 UrhG, § 15 Abs 2 UrhG, § 22 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001
    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn Sendung nur weitgehend stabilem Personenkreis zugänglich ist und Dritten Zugang verwehrt werden kann

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine "öffentliche Wahrnehmbarmachung", wenn TV-Sendungen in Gaststätte nur abgegrenzter Gruppe freigegeben ist

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte

  • JurPC

    Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte

  • aufrecht.de

    SKY in Gaststätten mit geschlossenem Personenkreis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn Sendung nur weitgehend stabilem Personenkreis zugänglich ist und Dritten Zugang verwehrt werden kann

  • obrembalski.de

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarkeit von Fernsehsendungen in einer Gaststätte bei geschlossener Gesellschaft

  • online-und-recht.de

    Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung einer Sportsendung in einer Gaststätte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 15 Abs. 2, 22, 31 Abs. 3, 89, 94, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Urheberrechts durch Wiedergabe einer Fußballsendung in einer frei zugänglichen Gaststätte beschränkt auf die Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Öffentliche Wahrnehmbarkeit von Fernsehsendungen in einer Gaststätte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausstrahlung einer Fussballsendung in einer Gaststätte nicht immer verboten

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung eines Fußballspiels in Gaststätte

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf ein Gastwirt Fußballübertragungen eines Bezahlsenders zeigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 281
  • K&R 2015, 343
  • afp 2015, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass die Frage, ob ein Sachverhalt die Voraussetzungen einer öffentlichen Wiedergabe erfüllt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine individuelle Beurteilung erfordert, bei der die vier im landgerichtlichen Urteil dargestellten (LGU 9 bis 11) unselbständigen und miteinander verflochtenen Kriterien einzeln und in ihrem Zusammenwirken miteinander zu berücksichtigen sind, da sie - je nach Einzelfall - in sehr unterschiedlichem Maße vorliegen können (vgl. BGH, aaO Rn. 16ff; EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10 - Rn. 78 f., jeweils zitiert nach juris).

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass eine Gruppe von Personen, die beispielsweise Kunden ein und desselben Arztes sind, eine Gesamtheit von Personen bilden, deren Zusammensetzung weitgehend stabil sind und das bereits hinsichtlich einer solchen bestimmten Gesamtheit potenzieller Leistungsempfänger nicht anzunehmen sei, dass es sich um "Personen allgemein" handelt, sondern um solche Personen, die einer privaten Gruppe angehören (EuGH, Beschluss vom 125.3.2012 - C-135/10 - SCF/Maro del Corso - Rn. 85, 95).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Entgegen der Auffassung der Berufung konnte das Landgericht annehmen, dass die Beklagte sich die entsprechende Angabe der von ihr benannten Zeugen zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 16.9.2003 - X ZR 142/01 -, juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 11 U 95/14
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGHZ 158, 269, 269).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 20 U 50/16

    Begriff der öffentlichen Wiedergabe i.S. von § 22 UrhG

    Die von der Antragsgegnerin zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (BeckRS 2015, 05064) ist nicht einschlägig, da anders als im dortigen Fall vorliegend eben nicht durch "andere Maßnahmen" (im dortigen Fall nach dem Vorbringen des Beklagten ein an der Tür aufgehängtes Schild mit dem Hinweis auf eine private Veranstaltung und der Verweis anderer Gäste aus dem Lokal) verhindert wurde, dass die Sendung für eine unbestimmte Zahl potentieller Adressaten wahrnehmbar war.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 11 U 53/21

    Urheberrechtsschutz für Basissignal (sog. world feed)

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von dem Sachverhalt, den der Senat mit Urteil vom 20.01.2015 (Az. 11 U 95/14 ) entschieden hatte.
  • LG Bielefeld, 14.12.2015 - 4 O 282/15
    Soweit andere Maßnahmen - in Gestalt eines an der Tür aufgehängten Schildes und des Verweises anderer Gäste aus dem Lokal -es ermöglichen, dass lediglich der begrenzte Personenkreis das Fußballspiel wahrnehmen kann, kann dies genügen (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).

    Der Umstand, dass die Spiele in einem öffentlichen Lokal während der üblichen Öffnungszeiten gezeigt wurde, ohne dass das Lokal abgeschlossen war, hat dabei nicht automatisch zur Folge, dass der Verfügungsbeklagten der Beweis obläge, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Eingrenzung der Anwesenden getroffen hätte (OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 05064).

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